Cineworld Recklinghausen Anfahrt

AGB / Hausordnung

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte für den Cineword Recklinghausen erkennt der Besucher die nachfolgenden Bedingungen der

 

3. FSF Recklinghausen GmbH & Co. KG

Postfach 10 23 14

40014 Düsseldorf

 

(im Folgenden: Betreiber genannt)

als Betreiber des Multiplexkinos im Rahmen des Vertragsverhältnisses als rechtlich verbindlich an.

 

§ 1 Geltungsbereich

Die Benutzungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Betreiber und den Einzelkunden, Wiederverkäufern, Firmen- und Gruppenkunden (im Folgenden einheitlich „Kunden“). Für Rechtsgeschäfte zwischen dem Betreiber und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt der Betreiber nicht an, es sei denn, sie stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

 

Wiederverkäufer verpflichten sich, die nachfolgenden Benutzungsbedingungen jedem Abnehmer und Kartenerwerber bekannt zu geben und in den Vertrag mit ihm einzubeziehen.

 

§ 2 Eintrittskarten

Die vom Kunden erworbene Eintrittskarte berechtigt lediglich und ausschließlich zum Besuch der darauf ausgedruckten Vorstellung zum angegebenen Termin. Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die vom Betreiber ausgestellten Eintrittskarten. Weitere Leistungen sind, soweit nicht auf der Karte vermerkt, auch nicht im Kartenpreis enthalten.

 

Reservierte Karten müssen bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn an der Kinokasse bezahlt und abgeholt worden sein. Erfüllungsansprüche aus Kartenreservierungen verfallen, die zu diesem Zeitpunkt nicht eingelöst wurden. Der Betreiber des Filmtheaters ist berechtigt, über die entsprechenden Sitzplätze im freien Verkauf zu verfügen und behält sich vor, Schadensersatz wegen Nichterfüllung dann zu verlangen, wenn eine Karte für eine bestimmte Vorstellung reserviert, indes nicht eingelöst wurde, so dass andere Interessenten und Besucher für diese Vorstellung abgewiesen wurden.

 

Im Vorverkauf oder im Verkauf erworbene Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Eine Erstattung des Kaufpreises, eine Gutschrift oder eine sonstige Erstattung ist ausgeschlossen.

 

Mit Beginn des Hauptfilms verfällt der Anspruch des Besuchers auf Zuteilung des gemäß Eintrittskarte vorgesehenen Sitzplatzes. Der Besucher hat dann lediglich einen Anspruch auf Zuweisung eines nicht belegten, anderweitigen Sitzplatzes. Bei Verlust der Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.

 

Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten des Betreibers durch Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Betreibers untersagt.

 

§ 3 Prüfungspflichten des Kunden; Zahlung; Eigentumsvorbehalt 

Wechselgeld und Eintrittskarten sind umgehend nach Erhalt auf Korrektheit zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

 

Eintrittskarten können nur in Euro bezahlt werden. Bei Bezahlung in bar ist das Kassenpersonal berechtigt, die Annahme von 1- und 2-Cent-Stücken im Betrag von mehr als 10 Cent und 5-Cent-Stücken im Betrag von mehr als 30 Cent zu verweigern. Beschädigte, beschriftete oder anderweitig veränderte Geldscheine oder Münzen werden nicht angenommen. Die Eintrittskarten bleiben bis zu vollständigen Bezahlung des Rechnungsendbetrages das Eigentum des Betreibers.

 

Bei Zahlung mit EC Karte im Rahmen des Lastschriftverfahrens ermächtige ich hiermit, mein in der Ermächtigung zum Lastschrifteinzug angegebenes Kreditinstitut unwiderruflich, dass durch die angegebene Bankleitzahl bezeichnet ist, bei Nichteinlösung der Lastschrift oder bei Widerspruch gegen die Lastschrift, der 3. FSF Recklinghausen GmbH & Co. KG bzw. der GZS auf Anforderung meinen Namen und meine Anschrift mitzuteilen, damit sie ihren Anspruch gegen mich geltend machen kann. Ihre Adressdaten werden nicht für Werbemails verwendet. Gleiches gilt bei erfolglosem Einzug über Ihre Kreditkarte, auch bzgl. des Kartenunternehmens.

 

Ich bin damit einverstanden, dass nur im Falle der Nichteinlösung diese Tatsache in eine Sperrdatei aufgenommen und an andere Unternehmen, die ebenfalls ein solches Lastschriftverfahren anwenden, zur Nutzung übermittelt wird.

 

§ 4 Haftung des Betreibers

Der Betreiber haftet weder für abhanden gekommene Garderobe, noch für abhanden gekommene oder verlorene Wertgegenstände. Es wird vereinbart, dass der Betreiber diesbezüglich keine Obhutsverpflichtungen übernimmt.

 

Für Schäden, die durch Dritte (insbesondere andere Besucher) verursacht werden, haftet der Betreiber nicht, es sei denn, ihm fällt selbst grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.

 

Der Betreiber übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern sie, ihr gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

 

Schadensersatzansprüche des Kunden aus Haupt- und Nebenpflichtverletzungen, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung gegen den Betreiber sind ausgeschlossen, soweit er, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbare Schadens beschränkt.

 

Kinoprogramm-Änderungen sind nicht beabsichtigt, aber möglich. Ein Schadensersatzanspruch bei Abänderung des Programms und Nichtzeigen eines bestimmten im Programm abgedruckten Films gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Für Fremdleistungen (z.B. gastronomische Leistungen) haftet nicht der Betreiber, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

 

§ 5 Verbotenes Verhalten der Kunden/Kinobesucher

Das Fotografieren, Film-, Video- oder Tonaufzeichnen während der Vorstellung sind aus urheberrechtlichen Gründen (§§ 16, 75, 81 Urhebergesetz) untersagt.

 

Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahme zugestimmt hat.

 

Mitgebrachte Speisen und Getränke sind nicht gestattet. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Rucksäcke und Taschen zu kontrollieren.

 

Der Zutritt zum Kino kann verweigert werden, wenn Anlass zu der Befürchtung besteht, dass der Betroffene den Vorstellungsablauf oder den allgemeinen Geschäftsbetrieb stören oder andere Besucher belästigen wird, insbesondere alkoholisiert oder ersichtlich Drogen beeinflusst ist.

 

§ 6 Gebotenes Verhalten der Kunden/Kinobesucher

Gegenstände aller Art, die im Filmtheater gefunden werden, sind beim Kassenpersonal oder der Theaterleitung abzugeben. Der Besucher verpflichtet sich, für die Dauer des Aufenthaltes im Filmtheater zu einer sorgfältigen Benutzung des Hauses, insbesondere dessen Einrichtung und Inventarteile. Jedwede Beschädigung schuldhafter Art können zivilrechtlich verfolgt werden, vorsätzliche Beschädigungen darüber hinaus strafrechtlich.

 

Für Kunden ist der Zutritt nur über das Kassenfoyer zum Erwerb von Eintrittskarten in den Kassenöffnungszeiten oder zum Besuch der Vorstellung gestattet.

 

Der Besucher verpflichtet sich, den Anweisungen des Kinopersonals Folge zu leisten und Störungen des Betriebsablaufes sowie der Vorstellung, gleich welcher Art, zu unterlassen. Dem Rauchverbot ist Folge zu leisten. Mobiltelefone (Handys) und andere elektronische Kommunikationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art sind im Zuschauerraum außer Betrieb zu halten. Im Interesse des störungsfreien Vorstellungsablaufs ist der Betreiber berechtigt, die Herausgabe zur Aufbewahrung bis zum Vorstellungsschluss zu verlangen oder den Kunden zum Verlassen der Vorstellung aufzufordern.

 

§ 7 Hausverweis und Hausverbot

Bei Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen der §§ 5 und 6 ist das Hauspersonal berechtigt, den jeweiligen Besucher des Hauses zu verweisen.

 

Der Betreiber ist berechtigt, unbeschadet seiner sonstigen Rechte, im Falle erheblicher oder wiederholter Störungen und Verstöße gegen diese Bestimmungen im Einzelfall ein Hausverbot zu erteilen.

 

§ 8 Regelungen zum Datenschutz

Regelungen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

 

§ 9 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Theater und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Düsseldorf, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Düsseldorf.

 

Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen Bestimmung die gesetzliche Bestimmung.

 

 

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN INTERNET

Die folgenden zusätzlichen Geschäftsbedingungen gelten für den online Verkauf von Eintrittskarten.

 

Vertragsbedingungen der

 

3. FSF Recklinghausen GmbH & Co. KG, Postfach 10 23 14, 40014 Düsseldorf (im folgenden Kinobetreiber) hinsichtlich des Online Ticket Kauf

 

§ 1 Vertragsschluss

Mit Ihrer Kartenbestellung geben Sie ein verbindliches Angebot zum Erwerb der von Ihnen gewünschten Kinokarten ab. Sofern Sie Ihre Bestellung abschließen, liegt ein verbindlicher Kartenkauf vor, der von Ihnen nicht widerrufen oder rückgängig gemacht werden kann. Das gilt auch dann, wenn Sie von uns keine Bestätigungs-E-Mail erhalten, weil Sie uns eventuell eine fehlerhafte E-Mail-Adresse mitgeteilt haben. Der Kaufpreis für die Karten wird nach Abschluss des Bestellvorganges fällig und wird über Ihre Kreditkarte oder über Ihr PayPal beglichen. Dazu müssen Sie uns die Angaben zu Ihrer Kreditkarte oder zu Ihrem PayPal Konto mitteilen. Wir sind von Ihnen dazu ermächtigt, uns zur Durchführung des Einzugs eines entsprechenden Dienstleistungsunternehmens zu bedienen und die dazu erforderlichen Daten dort weiterverarbeiten zu lassen.

 

Wir behalten uns vor, die Filmvorführung in einen anderen Kinosaal zu verlegen. Ansprüche ergeben sich daraus für Sie nicht. Sollten sich durch den Kauf der Eintrittskarten im Internet Probleme ergeben und diese auch an der Kasse nicht gelöst werden können, so haften wir nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für mittelbaren Schaden ist ausgeschlossen.

 

§ 2 Bestätigung

Der Vertragsschluss wird durch eine E-Mail bestätigt. Sollten Sie keine Bestätigung per E-Mail erhalten (z. B. durch Angabe einer fehlerhaften E-Mail-Adresse), bleibt die Wirksamkeit des Vertrages hiervon unberührt.

  

§ 3 Bezahlung des Kaufpreises

Der Kaufpreis ist sofort fällig und wird durch Belastung Ihres Kreditkartenkontos oder PayPal Kontos beglichen.

 

§ 4 Rücktritt

Online gekaufte Kinokarten sind vom Umtausch ausgeschlossen. Bitte achten Sie daher genauestens auf Tag und Uhrzeit Ihrer Wunschvorstellung.

 

§ 5 Missbrauch

Die Altersfreigabe der Filme (FSK) ist bei Kartenkauf dringend zu beachten und wird am Einlass des Kinos überprüft. Sollten für Personen Karten gekauft worden sein, deren Alter unter der jeweiligen FSK Freigabe des Filmes liegt, wird der Zugang zur Filmveranstaltung verwehrt. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 je Karte fällig. Die FSK Altersangabe ist auch im Beisein einer personensorgeberechtigten Person zu beachten.

 

Sollten missbräuchlich altersbedingt ermäßigte Karten (z.B. „Kinder unter 12 Jahre“) gekauft werden, obwohl das Alter über 12 Jahren liegt, ist die Differenz zum Normalpreis zu zahlen. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 je Karte fällig.

 

§ 6 Gültigkeit der Eintrittskarte; Haftung

Die erworbene Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf ihr benannten Veranstaltung zu dem auf ihr benannten Zeitpunkt. Bei Verlust oder Nichtinanspruchnahme kann kein Ersatz geleistet werden.

 

Hinsichtlich der Haftung des Kinobetreibers wird auf die in den Kinoräumlichkeiten aushängende Hausordnung verwiesen.

  

 

HAUSORDNUNG CINEWORLD RECKLINGHAUSEN 

 

1. Jeder Gast, der in unserem Haus einen Film anschaut, muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein, und zwar für die gesamte Dauer des Kinobesuchs.

 

Reservierte Eintrittskarten, die nicht spätestens 30 Minuten vor dem angekündigten Vorstellungsbeginn abgeholt sind, geben wir wieder in den Freien Verkauf.

 

Der Umtausch von Eintrittskarten ist nur vor Beginn der gelösten Vorstellung möglich (wird aus Kulanz im Einzelfall entschieden). Mit Beginn der Vorstellung verfällt jegliches Recht des Besuchers auf Rückerstattung des gezahlten Eintrittsgeldes.

 

2. Kinder und Jugendliche dürfen grundsätzlich nur Zutritt zu solchen Filmvorführungen erhalten, die für ihr jeweiliges Alter von der freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) freigegeben worden und zu bestimmten Zeiten beendet sind. Seit 1. April 2003 dürfen Kinder ab 6 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person auch solche Filmveranstaltungen besuchen, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben sind. Auszüge aus dem geltenden Jugend-Schutzgesetz (JuSchG) und die Altersfreigabe unserer Filme finden Sie jeweils in unserem Foyerbereich. Fragen beantworten unsere Mitarbeiter gern.

 

Bestehen Zweifel über das Alter unserer minderjährigen Gäste, sind wir verpflichtet, deren Alter zu überprüfen. Wer sich in einem solchen Fall nicht ausweisen kann oder will (durch Pass, Personalausweis, Schülerausweis pp.), darf daher keinen Eintritt erhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

3. Filmpiraterie ist kein Kavaliersdelikt. Sie verursacht enorme wirtschaftliche Schäden im mehrstelligen Millionen-Euro-Bereich und mit jährlich steigender Tendenz. Filmpiraterie – also zum Beispiel jede Art der Aufzeichnung von Filmen im Kinosaal – ist eine strafbare Handlung. Wir sind unseren Lieferanten (Filmverleihfirmen) gegenüber verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um Filmpiraterie im Kino zu unterbinden.

 

Dazu gehört auch, dass wir im Verdachtsfall unsere Gäste und/oder deren Taschen, Rucksäcke pp. stichprobenartig oder systematisch kontrollieren können. Sie sind nicht verpflichtet, eine solche Kontrolle zu akzeptieren; wir behalten uns im Falle Ihrer Weigerung aber vor, Ihnen keinen Eintritt zu gewähren. Außerdem weisen wir darauf hin, dass wir jegliche Pirateriehandlung – also Abfilmen im Kinosaal, Tonaufzeichnungen etc. – sowohl den Strafverfolgungsbehörden als auch unseren Lieferanten anzeigen und die Beschlagnahme von Aufzeichnungsgeräten veranlassen werden: auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor.

 

4. Wir sind in keinerlei Hinsicht verantwortlich für den Inhalt der vorgeführten Filme. Weiterhin übernehmen wir keine Garantie für die Qualität der Filme und haften auch nicht für eventuell daraus resultierende körperliche oder psychische Schäden.

  

5. Personen, die in irgendeiner Weise die Einrichtung oder andere Bestandteile des Gebäudes beschädigen, grob verschmutzen, demontieren oder entfernen, werden des Hauses verwiesen. Die Geltendmachung von daraus resultierenden Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor.

 

6. Gleiches gilt für Personen, die andere Personen belästigen, bedrohen, gefährden, verletzen oder eine Filmvorführung stören. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.

 

7. Die Mitnahme von Tieren in die Kinosäle ist untersagt. Hiervon ausgenommen sind ausgebildete Tiere (z. B. Blindenhunde), die zur Unterstützung bei körperlicher oder geistiger Behinderung erforderlich sind.

 

8. Foto-, Video-, und Audioaufnahmen sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Betriebsleitung gestattet.

 

9. Mobiltelefone und sonstige Kommunikationsgeräte müssen im Kinosaal ausgeschaltet oder auf Lautlos geschaltet sein.

 

10. Fluchtwege sind freizuhalten.

 

11. Im gesamten Gebäude herrscht Rauchverbot.

 

12. Wir haften insbesondere bei Sachschäden (auch wenn unsere Erfüllungshilfen sie verursachen) nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Personenschäden (Leben, Körper, Gesundheit) haften wir für Verschulden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

 

13. Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt der Kinobetreiber keine Haftung.

 

14. Bei Stromausfall, Feuer, etc. bitte Panik vermeiden! Beachten Sie die Durchsagen oder Anweisungen unserer Mitarbeiter. Alle Rettungswege und Notausgänge sind markiert und auch bei Stromausfall beleuchtet.

 

15. Das Hausrecht wird durch den Eigentümer, seine Betriebsleitung oder deren Stellvertreter ausgeübt. Bitte leisten Sie den Anweisungen unserer Mitarbeiter Folge.

 

 

Die Betriebsleitung Stand : Mai 2018

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